Zum Schmerz um den Verlust eines Menschen kommt noch die Frage, welche Formalitäten zu erledigen sind. Um es Ihnen etwas leichter zu machen, haben wir diesen Leitfaden mit den notwendigen Vorbereitungen zusammengestellt 1. Pfarramt
Das Pfarramt ist sobald wie möglich zu kontaktieren: Wenn eine Person zu Hause verstorben ist, kommt auf Wunsch der Angehörigen der Pfarrer auch nach Eintritt des Todes zum Haus, um das Sterbesakrament („letzte Ölung“) zu spenden. Auch wenn das Begräbnis in einer anderen Pfarre stattfinden soll oder der/die Verstorbene nicht katholisch war, muss das örtliche Pfarramt informiert werden. Pfarrer Mag. Wolfgang Koschat, Pfarramt Jagerberg Telefon: 03184/8211 Mobil: 0676/87-42-62-15 Die Pfarrkanzlei ist dann für die weiteren Schritte behilflich. In den einzelnen Dörfern ist der für die jeweilige Kapelle Zuständige zwecks „Verschiedenläutens“ zu kontaktieren. 2. Mesner
Der Mesner, Herr Johann Fastl, Pöllau, wird vom Pfarrer informiert, die Ministranten für den Begräbnisgottesdienst werden ebenfalls von Pfarrer Koschat organisiert. 3. Vorbeter/Vorbeterin
Das Totengebet wird üblicherweise am Vorabend des Begräbnisses in der Kirche gehalten. Die Gestaltung kann nach Ihren Wünschen in Absprache mit dem Vorbeter/der Vorbeterin erfolgen. Derzeit sind folgende Personen – nach zeitlicher Verfügbarkeit - bereit, diesen Dienst zu übernehmen:
Fastl Johann, Pöllau Tel: 0664/49-49-446 oder 03184/8231, Schaden Marianne, Jagerberg Tel: 0664/30-20-170, Schlick Ilse, Jagerberg Tel: 0664/88-61-55-19. Die Verrechnung erfolgt von den Hinterbliebenen direkt mit dem Vorbeter/der Vorbeterin. 4. Totengräber
Herr Gerhard Brückler, Ungerdorf, Tel. 03184/8107 oder 0664/73-32-16-58, wird vom Pfarrer verständigt. Meist kommt er dann sofort um alle Fragen im Zusammenhang mit dem Grabaushub und die anfallenden Kosten zu klären. 5. Grab
Auf Grund der beengten Verhältnisse im oberen und unteren Friedhof werden neue Gräber nur am neuen Friedhof vergeben. Familienangehörige können natürlich in den bestehenden Gräbern bestattet werden. Bezüglich des Erwerbs eines neuen Urnengrabes informiert Herr Pfarrer über die entsprechenden Regelungen.
Die Grabablösegebühr für 10 Jahre beträgt derzeit € 174,-- für ein Einzelgrab sowie € 348,-- für ein Doppelgrab und ist in der Pfarrkanzlei zu begleichen.
Weitere anfallende Kosten: Gebühr für die Aufbahrung in der Notburgakapelle € 35,--; Begräbnisgebühr auch € 35,--. 6. Beurkundung
im Gemeindeamt Beim Standesamt jener Gemeinde, wo der Todesfall eingetreten ist, sind folgende Unterlagen vorzulegen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde (bei aufrechter Ehe) sowie der Totenbeschauschein des Distriktsarztes. Das Standesamt beurkundet den Todesfall und stellt die Sterbeurkunde aus. Falls ein Dokument fehlt, ist vor einer Neuausstellung der Kontakt mit dem Standesamt herzustellen. Üblicherweise erledigt die von Ihnen beauftragte Bestattungsanstalt alle erforderlichen Behördenwege. 7. Bestattung
Es ist ein Bestattungsunternehmen für die Bestattung zu beauftragen (zum Beispiel: Bestattung Konrad in St. Stefan i. R., Tel: 03116/8349 oder 0664/35-75-716 oder Bestattung Pein in Gnas, Tel: 03151/51-471 oder 0664/91-309-11. Die unter Punkt 6 angeführten Dokumente sind mitzubringen, dazu ein Foto für die Parte bzw. andere Sterbeandenken. Die Aufbahrung erfolgt in der Notburgakapelle.
Beim Begräbnis beginnt die Zeremonie (Gebet) normalerweise in der Kirche, bei Mitgliedern des ÖKB wird nach einer Andacht im Kirchhof mit Musik zum Kriegerdenkmal marschiert und dort die erste Einsegnung vorgenommen. 8. Organistin
Die Kirchenchorleiterin und Organistin, Frau Manuela Roßmann, wird direkt von Pfarrer Koschat informiert. Zur Beachtung: Unsere beiden Organistinnen (Frau Roßmann Manuela und MaricKaufmann Irmgard) sind berufstätig, deshalb ist bei der Festlegung des Begräbnistermines auf ihre Dienstzeit Rücksicht zu nehmen. Wenn ein Begräbnis-Chor für die Totenmesse gewünscht wird, wird Frau Manuela Roßmann ebenfalls von Pfarrer Koschat verständigt. 9. Musikkapelle
Falls extra die Musikkapelle für die Begräbnisfeier gewünscht wird, ist Herr Erwin Resch, Jagerberg 31, Tel-Nr. 0664/730-26-524, zu kontaktieren. Bei Mitgliedern des ÖKB und der Feuerwehren wird das über die Vereine erledigt. 10. Kameradschaftsbund
Beim Tod von ÖKB-Mitgliedern ruft Pfarrer Koschat zwecks weiterer Erledigungen Herrn Alois Edelsbrunner, Jagerberg 88, an.
Wenn die/der Verstorbene Mitglied oder unterstützendes Mitglied der örtlichen Feuerwehr war, sollten von den Hinterbliebenen auch die Feuerwehren Jagerberg, Grasdorf oder Wetzelsdorf verständigt werden. 12. Allgemeine Hinweise Windlichtträger: Für das Begräbnis sind vier Windlichtträger zu organisieren (bei weiblichen Toten tun das Frauen, bei männlichen Verstorbenen machen dies Männer). Kreuzträger: Zwei Kreuzträger sind für das Kreuztragen (Kirchenkreuz und Grabkreuz) zu bestimmen. Die Kreuze schauen mit dem Korpus nach vorne. Sargträger: Bei Bedarf werden die vier erforderlichen Sargträger gegen Bezahlung auch von der Bestattung gestellt. Oftmals erledigen diesen Dienst auch Vereinsmitglieder. Bei einer Urnenbestattung ist nur eine Person für das Tragen der Urne zu bestimmen. Messgestaltung: Sollten Sie sich von Seiten der Hinterbliebenen in die Totenmesse einbringen wollen (Lesung, Fürbitten, Lebenslauf, passender Text …), so sprechen Sie das bitte vorher mit dem Pfarrer ab.
Leider gibt es immer mehr Menschen, die aus der Kirche austreten. Wenn sie sterben, kann es für sie natürlich kein kirchliches Begräbnis in gewohnter Ordnung geben. Wenn die Angehörigen es aber wünschen, ist Herr Pfarrer Mag. Koschat bereit, die Begräbnisfeier bei der Notburgakapelle und beim Grab durchzuführen. Im Anschluss könnte dann in der Kirche eine Messe gefeiert werden.
Wir sollen nicht trauern, dass wir die Toten verloren haben, sondern dankbar dafür sein, dass wir sie gehabt haben, ja auch jetzt noch besitzen: denn wer heimkehrt zum Herrn, bleibt in der Gemeinschaft der Gottesfamilie und ist nur vorausgegangen. Hieronymus 331 – 420 n. Chr.